Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mandatsverhältnisse der Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend „Bundesanstalt“). Abweichende Bedingungen des Mandanten
erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1. Zustandekommen des Mandatsvertrags
Ein Mandatsvertrag kommt durch mündliche, schriftliche oder konkludente Beauftragung der Bundesanstalt zustande. Dies kann insbesondere durch eine E-Mail, eine Nachricht über WhatsApp oder einen Anruf erfolgen, mit dem der Mandant die rechtliche Vertretung in einer bestimmten Angelegenheit wünscht. Die Mandatsannahme erfolgt nach Prüfung auf mögliche Interessenkonflikte. Die Bundesanstalt ist berechtigt, ein Mandat ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange kein Annahmezwang besteht.
2. Vergütung
Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine abweichende schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wird. Erfolgshonorare gemäß § 49a BRAO sind nur im Einzelfall und nach vorheriger schriftlicher Aufklärung über die Erfolgsaussichten möglich. Gerichtliche Kosten, Auslagen (z. B. Reisekosten, Porto, Telekommunikation) und etwaige Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet. Die Bundesanstalt ist berechtigt, angemessene Vorschüsse für die voraussichtlichen Kosten zu verlangen.
3. Pflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, der Bundesanstalt vollständige und wahrheitsgemäße Informationen zu erteilen sowie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Umständen sind der Bundesanstalt unverzüglich mitzuteilen. Bei Verstößen gegen diese Pflichten haftet der Mandant für daraus entstehende Nachteile, insbesondere für Fristversäumnisse oder prozessuale Nachteile.
4. Haftung
Die Bundesanstalt haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Die Bundesanstalt nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt sich auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung der Bundesanstalt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der bei der Bundesanstalt tätigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte.
5. Datenschutz und Verschwiegenheit
Die Bundesanstalt unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht gemäß § 43a BRAO und verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten ausschließlich gemäß der DSGVO und den berufsrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
6. Mandatsende
Das Mandatsverhältnis endet durch Erledigung des Auftrags, durch Kündigung des Mandanten oder durch Kündigung der Bundesanstalt aus wichtigem Grund (z. B. bei Zahlungsverzug, Vertrauensverlust oder unzumutbarer Arbeitsbelastung). Nach Beendigung des Mandats wird Die Bundesanstalt die Mandantenakte nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel sechs Jahre) aufbewahren, sofern keine abweichenden Anweisungen des Mandanten vorliegen.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist, soweit der Mandant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Frankfurt am Main. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Stand: Mai 2026